Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

Schema 8. 
zu . 49. der Ersatz-Instruction. 
8. der Vorstellungs-Liste (B.). 
M. der alphabetischen Liste des Kreises 
(Aushebungs-Bezirks) N. N. pro 18. 
Ersatz-eserve-Schein. 
II. 
Der (Stand und Gewerbe) N. N. (Vor= und Zuname) geboren aun len 
18. . zu. .. ... (Kreis 2c. N. N. Regierungs-Bezirk [Herzogthum 2c.] N. N.) wird hiermit in 
Folge der am. tkten 18. stattgehabten Superrevision wegen 
.. . . . der Ersatz-Reserve zweiter Klasse überwiesen. 
Derselbe ist dadurch von allen militairischen Pflichten, auch von der ferneren Anmeldung zur 
Militair-Stammrolle, für gewöhnliche Friedenszeiten entbunden, bleibt jedoch bis zum vollendeten Zlsten 
Lebensjahre verpflichtet, Behufs Ableistung seiner Wehrpflicht im Falle eines Krieges oder einer außer- 
gewöhnlichen Ergänzung des Heeres oder eines Theils des letzteren, sich zur Militair-Stammrolle wiederum 
anzumelden und zur Aushebung zu stellen, sobald die Ersatz-Reservisten seiner Altersklasse von den Ersatz 
Behörden hierzu die Aufforderung erhalten. 
Unterläßt derselbe alsdann die Anmeldung resp. Gestellung, so kommt das in der Ersah-Instruction 
verordnete Strafverfahren wider ihn zur Anwendung. 
Diesen Schein hat der Inhaber auf das Sorgfältigste aufzubewahren, um sich damit zu allen Zeiten 
über das Militair-Verhältniß ausweisen zu können. 
(Königliche) Departements-Ersatz-Kommission im Bezirk der N. Infanterie-Brigade. 
Der Militair-Vorsitzende. Der Civil-Vorsitzende. 
N. N. N. N. 
(L. S.) 
Original kostenfrei.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.