Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

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Die Rapporte der Landwehr-Bezirks-Kommandos gehen zunächst an das Garde-Landwehr-Ba- 
taillon, welches daraus die, die Mannschaften des Garde-Korps nachweisenden Zahlen extrahirt und 
die Rapporte der Landwehr-B dos originaliter direkt zum 1. Juni resp. 1. Dezember 
an die bezüglichen binlen-Infanterie= Brigaden sendek. 
  
Die hiernach von den Garde-Landwehr-Bataillonen zusammenzustellenden Rapporte gelangen auf dem 
Instanzenwege an das General-Kommando des Garde-Korpes. 
  
Die Linien-Infanterie-Brigaden tragen die Rapporte der Landwehr-Bezirks-K dos, unter Fort- 
lassung der die Garde-Mannschaften betreffenden Angaben") zusammen, und senden lhre hiernach 
aufgestellten Rapporte zum 15. Juni resp. 15. Dezember in je einem Exemplar direkt an das 
General-Kommando und an das Divisions-Kommando. 
Die Landwehr-Bezirks-K dos haben ihre Rapporte auf Grund des Ergebnisses der letzten Kon- 
trol-Versammlungen aufzustellen. In den Rapporten pro II. Semester ist der Bestand so nachzu- 
weisen, wie er sich nach den vor Jahresschluß eintretenden Versetzungen zur Landwehr, resp. Entlas- 
sungen aus letzterer herausstellt. 
Die nach §. 36., 1. c. und d. in der Helmaths-Kontrole zu führenden Mannschaften sind in dem 
Rapport nur in der besonders hierfür bestimmten Rubrik und zwar summarisch für alle Waffen an- 
zugeben. 
Die nach §. 36., 1. a. und b. ebenfalls in der Heimaths-Kontrole befindlichen Mannschaften sind 
sedoch ebenso in den Rapport aufzunehmen, wie die in regelrechter Kontrole befindlichen Mannschaften. 
Reservisten und Wehrmänner, welche wegen Felddienstunfähigkeit oder Unabkömmlichkeit hinter den 
äekltesten Jahrgang der Landwehr zurückgestellt werden, sind in den Rapporten bei der Landwehr zu 
führen, in die schwarzen Zahlen mit aufzunehmen und bei den Hauptsummen der einzelnen Truppen- 
gattungen durch rothe Zahlen zu bezeichnen. 
Reservisten, welche wegen häuslicher 2c. Verhältnisse hinter den letzten Jahrgang der Reserve zurück- 
gestellt werden, sind analog bei der Reserve zu führen und durch rothe Zahlen zu bezeichnen. 
Die als Krankenträger ausgebildeten Mannschaften sind im Rapport bei ihrer Waffe zu führen 
und in der Kolonne „Krankenträger“ außerdem mit rothen Zahlen anzugeben. 
AmDie General-Kommandos berechnen den Bedarf an Komplettirungs-Mannschaften, welche nach den 
Bestimmungen des Mobilmachungs-Planes event. aus ihrem Armee-Korps-Bezirk zur Mobil- 
machung der Truppentheile des stehenden Heeres einschließlich ihrer Ersatz-Abtheilungen zu stellen sind, 
summarisch (excl. Offiziere) und tragen den Bedarf, unter Zurechnung von 10 pCt., sowie die plus- 
minus-Berechnung in die Rubriken: Summa Infanterie, Summa Kavallerie, Summa der reitenden 
Artillerte, Summa der Feld-Fuß-Artillerie, Summa der Festungs-Artillerie, Summa Pioniere, 
Summa Jäger und Summa Train ein. 
Die Infanterie-Brigaden haben aus den ihnen von den Landwehr-Bezirks dos pro Dezem- 
ber einzureichenden Rapporten der Artillerie-Brigade, dem Pionier-Bataillon, dem Jäger-Bataillon 
und dem Train-Bataillon des Armee-Korps die Nachweisungen der für dieselben vorhandenen Mann- 
schaften in Form eines Auszuges zu übersenden. 
  
7) Cfr. Anmerkung zu §. 2. ad 7.
	        
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