Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

LXVI 
Seite 
8. 18. Meldepflicht der Mannschaften des Beurlaubtenstandes beim Wandern . — .. 17 
# 19. Form der Meldungen und Eintragung derselben in den Militair-Va 18 
# 20. Beurlaubung in überseelsche Linden 1096 
5. 21. Auswanderung 19 
8. 22. Mitwirkung der Civilbehorden bei der Kontrole der Monnschafen des weutlaubtenstaudes. 19 
Vierter Abschnitt. 
Dienstverhältnisse der zur Disposition der Truppentheile beur- 
laubten und der zur Disposition der Ersatzbehörden entlassenen 
Mannschaften, sowie der Ersatz-Reserve erster Klasse. 
§. 23. Von den zur Disposition der Truppentheile brurlaubten Mannschaftten 41 
# 24. Von den zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Mannschasten 22 
—. 25. Von der Ersatz-Reserve erster Klasse . .. ... ....23 
Aünfter Abschnitt. 
Gerichtliche und Disciplinar-Verhältnisse der Mannschaften des 
Beurlaubtenstandec. 
# 26. Gerichtsstand der Mannschaften des Beurlaubtenstandes 24 
8. 27. Gerichtsbarkeit und Verfahren in den vor die Militair-Gerichte gehörenden untersuchungs- 
sachen 24 
8. W. Gerichtsbarkeit und Verfahren in ven vor die Civilgerichte gehirenden krerseinston 24 
# 29. Dieciplinar-Bestrafung der Mannschaften des Beurlaubtenstande 25 
## 30. Rehabilitirng . .............25 
Sechster Abschnitt. 
Von der Listen führung bei den Landwehr-Behörden. 
8. 31. Listenfuͤhrung im Allgemeien 27 
8. 32. Von den Listen und deren Einrichtung. ..·.... ....29 
s.33.VondenUebekweifusIgS-Nationalen. ...........·....31 
s.34.3ugangderMannschaften.......... ..........31 
s.35AbgangdekManns-l)afcen... ...32 
8·36.VerfahrenmttdenMannschanen welche in der Heiniatho- Konurole zu l führen sind .. .. 33 
8. 37. Uebertritt zur Landwehr und zum Landstum 34 
5 38. Zurückstellung hinter den ältesten Jahrgang der bandwehr w Felddienstunfhigkei. Aus- 
scheiden wegen dauernder Dienstunbrauchbarkeit 35 
9. Zurückstellung von Reserve= und Landwehr- *Maschften in * bicie und 
gewerblicher Verhältnisee 36 
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