Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

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X7.
Regierungs-Blatt

für  das
Königreich  Württemberg.

Ausgegeben  Stuttgart  Montag  den  30.  Oktober  1871.
Inhalt.
Königliche  Dekrete  Keine.
Verfügungen  der  Departements.  Verfügung,  betreffend  die  Anwendung  des  Metermaaßes  bei
Fortführung  der  Flurkarten  und  Primärckaer  (Mit  Beilagen  I—  VI.)

I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.

Keine.

II.  Verfügungen  der  Departements.

Der  Departements  der  Justiz,  des  Innern  und  der  Finanzen.
Der  Ministerien  der  Justiz,  des  Innern  und  der  Finanzen.

Verfügung,  betreffend  die  Anwendung  des  Metermaaßes  bei  Fortführung  der  Flurkarten  und  Primärkataster.
(Mit  Beilagen  I—VI.)

Nachdem  die  Maaß=  und  Gewichtsordnung  für  den  vormaligen  norddeutschen  Bund

vom  17.  August  1868  (Reg.  Blatt  von  1871,  Nro.  1  Beil.  S.  32)  in  Württemberg

als  Bundesgesetz  eingeführt  worden  ist,  wird  wegen  Anwendung  des  Metermaaßes  bei
Fortführung  der  Flurkarten  und  Primärkataster  Folgendes  verfügt:

S.  1.
Bei  Aenderungen  in  der  Boden-Eintheilung,  welche  nach  §.  21  der  Verfügung  vom