Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

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Geometrischer Handriß 
im .. . theiligen Maßstab. 
Karte ..... .... . ... . 
Schicht Nrn. 
Markungskarte n.nrooone- 
Gewendennn . . . . . . . ... 
N. B. 
Die Größe der Messungslinien ist im Handriß in Meter anzugeben, und zwar auf folgende 
Welse: 
1 Decimeter 00400. 
2 Decimeter und 4 Centimeter — 0024. 
16 Meter, 5 Decimeter und 8 Centimeter = 16,58. 
u. s. w. 
Hinweisung auf das von dem Geometer geführte 
Driginal-Brouillon und Berechnungs--Manual, 
Seite: 
Den Eintrag des Handrißes in die Ergänzungs- 
karte und die Prüfung der Meßurkunde durch Nachrech- 
nung und Vergleichung und der Gebühren-Anrechnung 
des Geometers beurkundet 
Oberamts-Geometer
	        
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