Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

W 28. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Mürttemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 21. November 1871. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Koönigliche Verordnung, betreffend den Wiederzusammentritt der vertagten 
Ständeversammlung. 
Verfügungen der Departements. Belanntmachung, betreffend die Anwendung von Maßen, 
Waagen und Gewichten in den Apotheken. — Bekanntmachung, betreffend die Besteurung des Tabaks. 
  
  
I. Unmittelbare Köntgliche Dekrete. 
Königliche Verordnung, 
betreffend den Wiederzusammentritt der vertagten Ständeversammlung. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimen Raths haben Wir den Wiederzusammentritt 
der vertagten Ständeversammlung auf 
Freitag den 1. Dezember d. J. 
bestimmt. 
Wir befehlen, daß sich die Mitglieder beider Kammern an diesem Tage zur Er-
	        
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