Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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Zugleich wird die Erhebung der Forstgefälle 
des Reviers Justingen, Forsts Blaubeuren, 
vom Kameralamte Münsingen dem Kameralamte Blaubeuren; 
des Reviers Pfronstetten, Forsts Zwiefalten, 
vom Kameralamte Zwiefalten dem Kameralamte Münsingen; 
der Reviere Pflummern und Zwiefalten, desselben Forsts, 
vom Kameralamte Zwiefalten dem Kameralamte Heiligkreuzthal, 
und des Reviers Schussenried, Forsts Ochsenhausen, 
vom Kameralamte Schussenried dem Kameralamte Saulgau 
zugetheilt, während die Torfmeisterei in Schussenried 
an das Kameralamt Waldsee übergeht. 
Vorstehende Bezirkseintheilung tritt mit dem 1. Juli 1872 in Wirkung und wird 
hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 28. Februar 1872. 
Renner. 
Die unterm 4. März 1872 zu Berlin ausgegebene Nummer 7 des Reichsgesetzblattes enthält: 
1) eine kaiserliche Verordnung, betreffend die Einberufung des Bundesraths. Vom 1. März 1872. 
2) das Gesetz wegen Einführung des Reichsgesetzes, betreffend Beschränkungen des Grundeigen- 
thums in der Umgebung von Festungen vom 21. Dezember 1871 in Elsaß-Lothringen. Vom 
21. Februar 1872. 
3) eine Bekanntmachung des Bundeskanzleramts, betreffend die Erweiterung der Festungen 
Metz und Straßburg. Vom 26. Februar 1872. 
4) eine desgl., betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 
8. Februar 1872. 
5) die Ernennung von Generalkonsuln, Konsuln und Vice-Konsuln des deutschen Reichs. 
6) die Ertheilung des Exequatur an den Königlich spanischen Konsul Oßwald Schmitz in 
Cöln. 
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Gedruckt bei G. Hasselbrink,
	        
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