Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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Die unterm 12. d. M. zu Berlin ausgegebene Nummer 8 des Reichsgesetzblattes enthält: 
1) die Verordnung, betreffend die Cautionen der bei der Verwaltung der Reichs-Eisenbahnen in 
Elsaß-Lothringen angestellten Beamten. Vom 27. Februar 1872. 
2) die Bekanntmachung des siebenten Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur 
Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen 
Militärdienst berechtigt sind. Vom 3. März 1872. 
3) die Bekanntmachung, betreffend diejenigen Gymnasien, welche hinsichtlich ihrer vom Unterrichte 
in der griechischen Sprache dispensirten Schüler zu den im §. 154 Nro. 2 c. der Militär- 
Ersatz-Justruction vom 26. März 1868 bezeichneten Lehranstalten gehören. Vom 3. März 
1872. 
4) Ernennung von Consuln und Viceronsuln des Deutschen Reichs. 
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