Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
Verfügung, betreffend die Eichungsämter. 
Seit der Bekanntmachung vom 15. November 1871 (Reg. Blatt S. 276.) sind die 
nachstehenden Aenderungen im Bestande der Gemeinde-Eichungsämter eingetreten, welche 
hiedurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. 
I. Neue Eichungsämter wurden errichtet: 
im Jaxtkreis: 
Giengen, Oberamts Heidenheim, 
für Längen= und Flüssigkeitsmaße, Gewichte und Waggen des gewöhnlichen 
Verkehrs; 
im Donaukreis: 
Munderkingen, Oberamts Ehingen, 
für Längen= und Flüssigkeitsmaße, Gewichte und Waagen des gewöhnlichen 
Verkehrs. 
II. Die Erweiterung der Befugnisse bereits bestehender Eichungsämter beziehungs- 
weise Faßeichungsanstalten ist genehmigt worden: 
im Neckarkreis: 
Weil d. Stadt, Oberamts Leonberg, außer der bereits genehmigten Faßeichung 
für die Eichung von Längen= und Flüssigkeitsmaßen und Gewichten des ge- 
wöhnlichen Verkehrs; 
Böblingen, außer der bereits genehmigten Faßeichung für Längen= und Flüssigkeits- 
maße, Gewichte und Waagen des gewöhnlichen Verkehrs; 
im Schwarzwaldkreis: 
Urach, außer der bereits genehmigten Faßeichung, für die Eichung von Flüssigkeits- 
maßen, Gewichten und Waagen des gewöhnlichen Verkehrs;
	        
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