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im Jaxtkreis:
Künzelsau, außer der bereits genehmigten Faßeichung, für Eichung von Längen= und
Flüssigkeitsmaßen, Gewichten und Waagen des gewöhnlichen Verkehrs;
Neresheim, außer der bereits genehmigten Faßeichung, für Eichung von Flüssigkeits-
maßen;
Mergentheim, außer der bereits genehmigten Faßeichung, für Eichung von Gewichten,
Waagen und Flüssigkeitsmaßen des gewöhnlichen Verkehrs; 2
Oehringen, außer der bereits genehmigten Faßeichung, für Eichung von Flüssig-
keitsmaßen, Gewichten und Waagen des gewöhnlichen Verkehrs;
Schorndorf, außer der bereits genehmigten Faßeichung, für Eichung von Gewichten
und Waagen des gewöhnlichen Verkehrs;
im Donaukreis:
Geislingen, außer der bereits genehmigten Faßeichung, für Eichung von Flüssigkeits-
maßen, Gewichten und Waagen des gewöhnlichen Verkehrs;
Ulm, außer der bereits genehmigten Eichung gewöhnlicher Verkehrsmaße, Gewichte und
Faßeichung auch für Eichung von Präcisions-Maßen und Gewichten und Waa-
gen und von Gasmessern;
Biberach, außer der bereits genehmigten Faßeichung, für Eichung von gewöhnlichen
Verkehrsmaßen, Gewichten und Waagen;
Friedrichshafen, Od#l. Tettnang, außer der bereits genehmigten Eichung von Fässern
und Gewichten auch für Eichung der Waagen des gewöhnlichen Verkehrs;
Riedlingen, außer der bereits genehmigten Eichung von Fässern auch für Eichung der
Längen= und Flüssigkeitsmaße, Gewichte und Waagen des gewöhnlichen Ver-
kehrs;
Tettnang, außer der bereits genehmigten Eichung von Fässern auch für Eichung der
Gewichte und der Waagen des gewöhnlichen Verkehrs.
III. Neue Faßeichungsanstalten wurden errichtet:
im Neckarkreis:
in Großaspach, Oberamts Backnang,
11 Sulzbach, 1 11
„ Gerlingen, » Leonberg,
„ Knittlingen, „ Maulbronn,