Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
  
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 10. April 1872. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend eine veränderte Eintheilung der No- 
tariatsbezirke Cannstatt und Fellbach. — Verfügung, betreffend das Bahnpolizeireglement für die 
Eisenbahnen Deutschlands. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Zustiz-Departements. 
Des Justiz-Ministeriums. 
Verfügung, betreffend eine veränderte Eintheilung der Notariatsbezirke Cannstatt und Fellbach. 
Nachdem Seine Königliche Majestät vermöge Höchster Entschließung vom 
29. März d. J. eine Aenderung der Notariatsbezirkseintheilung im Oberamt Cannstatt 
in der Weise zu genehmigen geruht haben, daß die bisher dem Gerichtsnotariat Caunstatt 
einverleibten Gemeinden Hofen, Oeffingen und Schmiden an den Bezirk des Amts- 
notariats Fellbach übergehen, so wird solches mit dem Anfügen zur öffentlichen Kennt- 
niß gebracht, daß die veränderte Eintheilung mit dem 1. Juni d. J. in Wirksamkeit tritt. 
Stuttgart, den 30. März 1872. Für den Minister: 
Cronmiller.
	        
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