Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

163 
N 16. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 16. April 1872. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Anordnung einer neuen Abgeord- 
netenwahl für den Oberamtsbezirk Gaildorf. 
  
  
1. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
Verfügung, betreffend die Anordnung einer neuen Abgeordnetenwahl für den Oberamts- 
bezirk Gaildorf. 
In Folge des Ablebens des Ministers von Scheurlen wird auf Höchsten Befehl 
Seiner Königlichen Majestät die Vornahme einer neuen Abgeordnetenwahl für den 
Oberamtsbezirk Gaildorf angeordnet und Nachstehendes rerfügt: 
1) die örtlichen Commissionen für Entwerfung und Fortführung der Wählerlisten ha- 
ben unverweilt für Richtigstellung der letzteren Sorge zu tragen, wobei diejenigen 
Wahlberechtigten, welche in der Gemeinde ihres Wohnsitzes oder ihres nicht bloß
	        
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