Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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VI. Gschwend, Altersberg, Vordersteinenberg mit dem Abstimmungsorte Gschwend, 
VII. Oberroth, Hausen, Hütten mit dem Abstimmungsorte Oberroth. 
6) Für die Wahl der den Wahlvorstehern der einzelnen Abstimmungsbezirke zu 
der Wahlhandlung beizugebenden zwei, von den vereinigten bürgerlichen Collegien 
des Abstimmungsorts aus ihrer Mitte zu bestellenden Urkundspersonen ist rechtzeitig 
Sorge zu tragen. 
Im Uebrigen wird Behufs gesetzmäßiger Durchführung des Wahlgeschäfts auf die 
Bestimmungen des Wahlgesetzes vom 26. März 1868 und auf die Ministerial-Ver- 
fügungen vom 20. April 1868 und 4. November 1870 zur Nachachtung hingewiesen. 
Stuttgart, den 13. April 1872. 
Für den Minister: 
Fleischhauer. 
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Gedruckt bei G. Hasselhbrink.
	        
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