Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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W 18. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgar t Montag den 22. April 1872. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Beschaffung weiterer Geldmittel für den Eisenbahnbau. — 
Königliche Verordnung, betreffend den mit den Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlossenen 
Staats-Vertrag über die Staats-Angehörigkeit der Aus= und Eingewanderten. 
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Gese , 
betreffend die Beschaffung weiterer Geldmittel für den Eisenbahnbau. 
Karl 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimen-Rathes und unter Zustimmung Unserer ge- 
treuen Stände verordnen und verfügen Wir wie folgt: 
Einziger Artikel. 
Zur weiteren Fortsetzung des Baues der durch das Gesetz vom 16. März 1868, 
betreffend den Bau von Eisenbahnen in der Etats-Periode 18670 theils zur Ausführung, 
theils zur Inangriffnahme bestimmten Eisenbahnlinien werden zu den bereits durch die 
Gesetze vom 29. März 1870 und vom 13. Januar 1871) betreffend die Beschaffung wei- 
terer Geldmittel für den Eisenbahnbau, vorläufig bewilligten 16 Millionen Gulden
	        
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