Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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B)  Des  Finanz-Departements.
Des  Finanz-Ministeriums.
Verfügung,  betreffend  eine  Aenderung  in  der  Eintheilung  der  Umgeldskommissariate.
Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  höchster  Entschließung  vom  6.  d.  M.
eine  theilweise  Aenderung  der  Umgeldskommissariats-Bezirke  in  der  Weise  genehmigt,  daß
die  seitherigen  Umgeldskommissariate
Crailsheim  und
Riedlingen
aufgehoben  werden  und
der  Kameralamtsbezirk  Roth  am  See  dem  Umgeldskommissariat  Mergentheim,
»  »  »  Crailsheim  dem  Umgeldskommissariat  Hall,
»  „  Heiligkreuzthal  dem  Umgeldskommissariat  Ehingen,
der  neu  errichtete  Kameralamtsbezirk  Saulgau  dem  Umgeldskommissariat  Ravensburg
  zugetheilt,
der  Kameralamtsbezirk  Neuffen  von  dem  Umgeldskommissariat  Urach  getrennt
und  dem  Umgeldskommissariat  Kirchheim  zugetheilt  wird.

Vorstehendes  wird  mit  dem  Anfügen  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  die
neue  Bezirkseintheilung  mit  dem  1.  Juli  d.  J.  in  Wirksamkeit  tritt.

Stuttgart,  den  8.  Mai  1872.

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Renner.