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B) Des Finanz-Departements.
Des Finanz-Ministeriums.
Verfügung, betreffend eine Aenderung in der Eintheilung der Umgeldskommissariate.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 6. d. M.
eine theilweise Aenderung der Umgeldskommissariats-Bezirke in der Weise genehmigt, daß
die seitherigen Umgeldskommissariate
Crailsheim und
Riedlingen
aufgehoben werden und
der Kameralamtsbezirk Roth am See dem Umgeldskommissariat Mergentheim,
» » » Crailsheim dem Umgeldskommissariat Hall,
» „ Heiligkreuzthal dem Umgeldskommissariat Ehingen,
der neu errichtete Kameralamtsbezirk Saulgau dem Umgeldskommissariat Ravensburg
zugetheilt,
der Kameralamtsbezirk Neuffen von dem Umgeldskommissariat Urach getrennt
und dem Umgeldskommissariat Kirchheim zugetheilt wird.
Vorstehendes wird mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die
neue Bezirkseintheilung mit dem 1. Juli d. J. in Wirksamkeit tritt.
Stuttgart, den 8. Mai 1872.
*
Renner.