Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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Längstens binnen drei Tagen von Erhebung etwaiger Vorstellungen gegen 
die Wählerliste an gerechnet hat die örtliche Commission hierüber Beschluß zu 
fassen, spätestens am 21. Tage nach dem Erscheinen des gegenwärtigen Wahlaus- 
schreibens, am 22. Juni, haben die Ortsvorsteher die Wählerlisten sammt den 
Acten über beanstandete Wahlberechtigungen an das Oberamt einzusenden. 
4) Die Wahl ist genau 30 Tage nach dem Erscheinen gegenwärtiger Verfügung im 
Regierungsblatte, also 
am Montag, den 1. Juli d. J. 
in allen Abstimmungsbezirken gleichzeitig vorzunehmen. 
Die Bekanntmachung des Tags der Wahl, des Beginns und des Schlusses 
der Wahlhandlung hat in jeder Gemeinde spätestens am 28. Juni auf ortsüb- 
liche Weise zu erfolgen; insbesondere ist darauf zu achten, daß die Beurkundun- 
gen über diese Bekanntmachung in einer die ordnungsmäßige Vornahme derselben 
unzweifelhaft bestätigenden Weise zu den Acten gebracht werden. 
5) Die Abstimmungsbezirke und Abstimmungsorte sind: 
I. Nagold, Iselshausen, Rohrdorf, Ebhausen, Emmingen, Minderspach, Ober- 
schwandorf, Pfrondorf mit dem Abstimmungsorte Nagold; 
II. Haiterbach, Unterschwandorf, Beihingen, Bösingen, Schietingen, Unterthal- 
heim, Oberthalheim mit dem Abstimmungsorte Haiterbach. 
11I. Altensteig-Stadt, Altensteig-Dorf, Ueberberg, Garrweiler, Berneck, Gaugen- 
wald, Warth, Ebershardt, Egenhausen, Spielberg, Walddorf mit dem Ab- 
stimmungsorte Altensteig-Stadt. 
IV. Simmersfeld, Beuren, Ettmannsweiler, Enzthal, Fünfbronn mit dem Ab- 
stimmungsorte Simmersfeld. 
V. Wildberg, Effringen, Gültlingen, Rothfelden, Schönbronn, Sulz, Wenden 
mit dem Abstimmungsorte Wildberg. 
6) Für die Wahl der den Wahlvorstehern der einzelnen Abstimmungsbezirke zu 
der Wahlhandlung beizugebenden zwei von den vereinigten bürgerlichen Collegien 
des Abstimmungsorts aus ihrer Mitte zu bestellenden Urkundspersonen ist recht- 
zeitig Sorge zu tragen.
	        
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