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Längstens binnen drei Tagen von Erhebung etwaiger Vorstellungen gegen
die Wählerliste an gerechnet hat die örtliche Commission hierüber Beschluß zu
fassen, spätestens am 21. Tage nach dem Erscheinen des gegenwärtigen Wahlaus-
schreibens, am 22. Juni, haben die Ortsvorsteher die Wählerlisten sammt den
Acten über beanstandete Wahlberechtigungen an das Oberamt einzusenden.
4) Die Wahl ist genau 30 Tage nach dem Erscheinen gegenwärtiger Verfügung im
Regierungsblatte, also
am Montag, den 1. Juli d. J.
in allen Abstimmungsbezirken gleichzeitig vorzunehmen.
Die Bekanntmachung des Tags der Wahl, des Beginns und des Schlusses
der Wahlhandlung hat in jeder Gemeinde spätestens am 28. Juni auf ortsüb-
liche Weise zu erfolgen; insbesondere ist darauf zu achten, daß die Beurkundun-
gen über diese Bekanntmachung in einer die ordnungsmäßige Vornahme derselben
unzweifelhaft bestätigenden Weise zu den Acten gebracht werden.
5) Die Abstimmungsbezirke und Abstimmungsorte sind:
I. Nagold, Iselshausen, Rohrdorf, Ebhausen, Emmingen, Minderspach, Ober-
schwandorf, Pfrondorf mit dem Abstimmungsorte Nagold;
II. Haiterbach, Unterschwandorf, Beihingen, Bösingen, Schietingen, Unterthal-
heim, Oberthalheim mit dem Abstimmungsorte Haiterbach.
11I. Altensteig-Stadt, Altensteig-Dorf, Ueberberg, Garrweiler, Berneck, Gaugen-
wald, Warth, Ebershardt, Egenhausen, Spielberg, Walddorf mit dem Ab-
stimmungsorte Altensteig-Stadt.
IV. Simmersfeld, Beuren, Ettmannsweiler, Enzthal, Fünfbronn mit dem Ab-
stimmungsorte Simmersfeld.
V. Wildberg, Effringen, Gültlingen, Rothfelden, Schönbronn, Sulz, Wenden
mit dem Abstimmungsorte Wildberg.
6) Für die Wahl der den Wahlvorstehern der einzelnen Abstimmungsbezirke zu
der Wahlhandlung beizugebenden zwei von den vereinigten bürgerlichen Collegien
des Abstimmungsorts aus ihrer Mitte zu bestellenden Urkundspersonen ist recht-
zeitig Sorge zu tragen.