Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

22. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 14. Juni 1872. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Oeffentliche Bekanntmachung, betreffend die Bestätigung des 
von dem Herrn Karl Georg Rudolf von Neubronner zu Stuttgart über das Rittergut Harthau- 
sen (Lichtenegg), Oberamts Oberndorf, errichteten Familierstatms. — Bekanntmachung, betreffend den 
Vertrag zwischen Württemberg und Bayern einerseits und Italien andererseits wegen gegenseitigen 
Schutzes der Rechte an literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst. — Bekanntmachung, betref- 
fend die Aufhebung der besonderen Staatsaufsicht über die Gemeinde Rechberg, Oberamts Gmünd. — 
Verfügung, betreffend den Schutz gegen die Weiterverbreitung der Maul= und Klauenseuche. — Ver- 
fügung, betreffend die Umlage der Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbesteuer für das Etatsjahr 
1872—73. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departementé. 
A) Des Zustiz-Departements. 
Civilkammer des K. Kreisgerichtshofs zu Rottweil. 
Bekanntmachung, betreffend die Bestätigung des von dem Herrn Karl Georg Rudolph von Neubronner 
zu Stuttgart über das Rittergut Harthausen (Lichtenegg), Oberamts Oberndorf, 
errichteten Familienstatutes. 
Herr Karl Georg Rudolph von Neubronner hat am 10. April 1872 ein Fami- 
lienstatut über die rechtlichen Verhältnisse und die Vererbung des in seinem Eigenthum
	        
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