Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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Die unterm 25. Juni 1872 zu Berlin ausgegebene Nummer 18 des Reichsgesetzblattes enthält: 
1) das Einführungsgesetz zum Militär-Strafgesetzbuche für das Deutsche Reich. Vom 20. Juni 
1872. 
2) das Militär-Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich. Vom 20. Juni 1872. 
Die unterm 26. Juni 1872 zu Berlin ausgegebene Nummer 19 des Reichsgesetzblattes enthält: 
1) das Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts-Etat des Deutschen 
Reichs für das Jahr 1872. Vom 20. Juni 1872. 
2) das Gesetz, betreffend die Regelung des Reichshaushalts vom Jahr 1871. Vom 20. Juni 
1672. 
3) das Gesetz, betreffend den Termin für die Wirksamkeit der Verfassung des Deutschen Reichs 
in Elsaß-Lothringen. Vom 20. Juni 1872. 
4) das Gesetz, betreffend den außerordentlichen Geldbedarf für die Reichseisenbahnen in Elsaß- 
Lothringen. Vom 15. Juni 1872. 
5) das Gesetz, betreffend die Verwendung des Ueberschusses aus der Verwaltung der französischen 
Landesposten durch die deutsche Reichspostverwaltung während des Krieges gegen Frankreich in 
den Jahren 1870 und 1871. Vom 20. Juni 1872. 
6) die Konsular-Konvention zwischen Deutschland und Spanien. Vom 12. Januar 1872. 
7) die Ernennung eines Stations-Controleurs für die im Großherzogthum Hessen belegenen Haupt- 
zoll- und Steuerämter zu Mainz, Bingen und Worms mit dem Wohnsitz in Mainz. 
Die unterm 30. Juni 1872 zu Berlin ausgegebene Nummer 20 des Reichsgesetzblattes enthält: 
1) die Telegraphen-Ordnung für das Deutsche Reich. Vom 21. Juni 1872. 
2) eine Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 
23. Juni 1872. 
3) die Ermächtigung für den Konsul Nordenholz in Buenos-Aires zu Vornahme bürgerlich gül- 
tiger Eheschließhungen von Deutschen innerhalb seines Amtsbezirks und zur Beurkundung von 
Geburten, Heirathen und Sterbefällen der Deutschen. 
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Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
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