Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

5. 92, 6. 
S. 111 
Dem Civil-Vorsitzenden der Marine-Ersatz-Kommission sind mit dem ihm zu übersendenden 
Exemplar der Vorstellungsliste K zugleich alle zugehörigen Beläge und Reklamations-Verhand- 
lungen 2c.“) zuzustellen. 
In der Regel wir es der Anlegung von Veränderungs-Nachweisen zur Vorstellungsliste K 
nicht bedürfen, eventuell sind dieselben spätestens im Aushebungs-Termin der Marine-Ersatz-Kom- 
mission vorzulegen. 
2) Die Departements-Ersatz-Kommissionen stellen im Laufe des Monats Februar für ihren Bezirk 
Uebersichten der Resultate des Ersatz-Geschäfts des Vorjahres, wozu ihnen die Kreis-Ersatz-Kom- 
missionen das geeignete Material zu liefern haben, nach dem Schema 23 zusammen. 
Ein Exemplar dieser Uebersichten gelangt in den Bezirken des 1. bis 11. Armee-Korps durch 
den Militair-Vorsitzenden an das betreffende General-Kommando, welches eine summarische Zu- 
sammenstellung für den Korps-Bezirk anfertigen läßt und diese Zusammenstellung bis zum 15. März 
an das Königlich Preußische Kriegs-Ministerium einreicht. Das Königlich Sächsische theilte 
die ihm zugehenden entsprechenden Uebersichten dem Königlichen Preußischen Kriegs-Ministerium mit. 
Ein zweites Exemplar hat in den Bezirken des 1. bis 11. Armee-Korps gleichzeitig der 
Civil-Vorsitzende der Departements-Ersatz-Kommission in Preußen durch die Regierung und durch 
das Ober-Präsidium an das Ministerium des Innern in den übrigen Bundesstaaten auf dem 
durch das betreffende Ministerium des Innern 2c. näher vorzuschreibenden Wege an letzteres ein- 
zureichen. 
Diesen Uebersichten ist zugleich ein Bericht über die im Laufe des Ersatz-Geschäfts gemachten 
besonderen Wahrnehmungen beizufügen. 
3) In vorberegten Uebersichten sind die zur seemännischen Bevölkerung gehörigen Militairpflichtigen 
mit blauen Zahlen derart zu führen, daß letztere in den schwarzen Zahlen mit enthalten sind. 
Achter Abschnitt. 
Das Marine-Ersatz-Geschäft. 
S. 112. 
Von dem Marine-Ersatz-Geschäft im Allgemeinen. 
1) Behufs Musterung der zur seemännischen Bevölkerung gehörenden Militairpflichtigen (88. 5 und 
34, 1.) finden in den Bezirken des 1., 2., 9. und 10. Armee-Korps, beziehungsweise in den 
Bezirken der 1., 4. bis 8., 33. bis 37. und 40. Infanterie-Brigade, alljährlich im Laufe der 
Monate Januar oder Februar an geeigneten, durch die betreffenden Ersatz-Behörden dritter 
Instanz näher zu bestimmenden Orten (Marine-Aushebungsstationen) Marine-Ersatz-Geschäfte statt. 
») Dieselben sind unmittelbar nach beendetem Marine-Ersatz-Geschäft dem Civil-Vorsitzenden der Kreis- 
Ersatz-Kommission zurückzusenden.
	        
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