Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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Berichtigung der Anlage 1 zu §. 14 der Militair-Ersatz-Instruktion. Zu Anlage 1. 
Berlin, den 8. Januar 1872. 
Es wird hiermit zur Kenntniß gebracht, daß in dem zum Bezirk des 2. Bataillons (Gera) 
7. Thüringischen Landwehr-Regiments Nr. 96 gehörigen Fürstenthum Reuß jüngere Linie an Stelle 
der bisherigen drei Amtsbezirke fortan zwei landräthliche Bezirke und zwar 
der unterländische Bezirk mit dem Amtssitz in Gera 
und der oberländische „ „ „ „ „Ebersdorf 
treten. 
Die Anlage 1 zu §. 14 der Militair-Ersatz-Instruktion vom 26. März 1868 — Seite 210 — 
ist dem entsprechend zu berichtigen. 
Kriegs-Ministerium. Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Stiehle. v. Hartmann. 
No. 120/1. 71. A. L. a. 
Landwehr-Bezirks-Eintheilung für das Königreich Baiern. Zu Anlage 1. 
Berlin, den 24. Februar 1872. 
Die nachstehende Landwehr-Bezirks-Eintheilung für das Königreich Baiern wird hierdurch zur 
Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
Im Auftrage 
v. Stiehle. 
No. 1049/2 A. I. a.
	        
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