Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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zu betrachten sind und die Ausstellung von Ausmusterungsscheinen erfolgen kann, ohne 
daß sich die Betreffenden persönlich vor den Ersatzbehörden stellen. 
Stuttgart, den 8. Juli 1872. 
Der Minister des Innern: Der Kriegs-Minister: 
Sick. v. Suckow. 
C) Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministeriums. 
Verfügung, betreffend die Errichtung von Grenzsteuerämtern. 
In Folge der Betriebs-Eröffnung der Eisenbahnstrecke Weil der Stadt — Nagold 
sind an den Stationen Schaffhausen, Alt-Hengstett, Teinach, Wildberg, Emmingen 
und Nagold zur Kontrolirung der Ein-, Aus= und Durchfuhr derjenigen Gegenstände, 
welche im Verkehr mit anderen Zollvereinsstaaten einer inneren Steuer oder einer Ue- 
bergangsabgabe unterliegen, Grenzsteuerämter errichtet worden. 
Stuttgart, den 24. Juli 1872. 
Für den Minister: 
Direktor Necker. 
Die unterm 8. Juli 1872 zu Berlin ausgegebene Nummer 21 des Reichsgesetzblaites enthält: 
1) den Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Großbrittanien. Vom 14. Mai 
1872. 
2) den Additionalvertrag zum Postvertrage mit Rußland. Vom 26/14. Mai 1872. 
3) eine Bekanntmachung, betreffend die Prüfung der Aerzte, Zahnärzte, Thierärzte und Apotheker. 
Vom 28. Juni 1872. 
4) Ernennung von Konfuln und Vice-Konsuln des Deutschen Reichs. 
Die unterm 10. Juli 1872 zu Berlin ausgegebene Nummer 22 des Reichsgesetzblattes enthält: 
1) das Gesetz, betreffend die Gebühren und Kosten bei den Konsulaten des Deutschen Reichs. 
Vom 1. Juli 1872. 
2) das Gesetz, betreffend den Orden der Gesellschaft Jesu. Vom 4. Juli 1872.
	        
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