Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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* 29. 
Regierungs--Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 13. August 1872. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. s 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Konzessions-Ertheilung zum 
Bau und Betrieb einer Zweigbahn von Metzingen nach Urach. — Helanptmachung, betreffend die Auf- 
bebung der besonderen Staatsaufsicht über die Gemeinde Fachsenfeld, Oberamts Aalen. — Verfügung, 
etreffend die Eichung und den Gebrauch offener hölzerner Flüssigkeitsmaaße. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A.) Des Departements der auswärtigen Angelegenheiten. 
Des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten. 
Abtheilung für die Verkehrsanstalten. 
Bekanntmachung, betreffend die Konzessions-Ertheilung zum Bau und Betrieb einer Zweigbahn 
von Metzingen nach Urach. 
Nachdem zufolge Höchster Entschließung Seiner Königlichen Majestät vom 
7. März d. J. der durch Statut vom ½. ## unter dem Namen „Ermsthalbahn-Gesell- 
schaft" mit dem Wohnsitz in Stuttgart errichteten Actien-Gesellschaft in Gemäßheit des 
Art. 6 des Gesetzes vom 18. April 1843 betreffend den Bau von Eisenbahnen die Kon- 
zession zum Bau und Betrieb einer Zweigbahn von der Station Metzingen der Ober- 
neckarbahn nach Urach ertheilt worden ist, so wird der Inhalt der Konzessionsurkunde 
nachstehend zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Stuttgart, den 20. Juli 1872, Wächter.
	        
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