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3) die Wählerliste muß binnen 10 Tagen nach dem Erscheinen der gegenwärtigen
Verfügung im Regierungsblatte, somit spätestens am 20. September vollendet
sein, sodann während eines unmittelbar anschließenden Zeitraums von 6 Tagen,
also bis 26. September einschließlich, auf dem Rathhause zur allgemeinen Ein-
sicht aufgelegt werden.
Längstens binnen 3 Tagen von Erhebung etwaiger Vorstellungen gegen die
Wählerliste an gerechnet hat die örtliche Commission hierüber Beschluß zu fassen,
spätestens am 21. Tage nach dem Erscheinen des gegenwärtigen Wahlausschreibens,
am 1. October, ist die Wählerliste sammt den Akten über beanstandete Wahl-
berechtigungen an die Stadtdirection einzusenden.
4) Die Wahl ist genau 30 Tage nach dem Erscheinen gegenwärtiger Verfügung
im Regierungsblatte, also
am Donnerstag, den 10. October d. J.
in den Abstimmungsbezirken gleichzeitig vorzunehmen und jedenfalls am folgenden
Tage zu beendigen.
I. Abstimmungsdistrikt einschließlich des Weilers Berg mit dem Abstimmungs-
orte: Rathhaus,
II. Distrikt einschließlich des Weilers Gablenberg mit dem Abstimmungsorte:
Krähenschule,
III. Distrikt mit dem Abstimmungsorte: Armenkastenpflege,
IV. „ „ „ „ Cultministerialgebäude Parterre rechts,
VW. „ „ „ „ Bürgerspital,
VI. Gymnasium,
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VII. Abstimmungsdistrikt und Ort: Heslach;
5) die Bekanntmachung des Wahltermins, des Beginns und des Schlusses der
Wahlhandlung, hat spätestens am 7. October auf ortsübliche Weise zu erfolgen;
auch ist darauf zu achten, daß die Beurkundung über diese Bekanntmachung in
einer die ordnungsmäßige Vornahme derselben unzweifelhaft bestätigenden Weise
zu den Akten gebracht wird.
6) Für die Wahl der Mitglieder der Oberamtswahlcommission und der Districts-
wahlcommission ist rechtzeitig Sorge zu tragen.