Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

Jorm. . (Gemeindeliste.) 
Mit Ausnahme der ersten und zweiten Spalte ist der 
Entwurf der Tabelle für Foimular B. und C. ganz 
auf beiden Seiten zu überdrucken 
gleich. 
Jorm. C. (Oberamtsliste.) 
Die Hälfte als Einlegebogen auf 2 Seiten zu überdrucken, die andere Hälfte als Titelbogen blos innen 
mit folgender Ausschrift auf der 2. Halbseite: 
Oberamt . . .. . . . ... 
Aebersicht 
über die Ergebnisse der Aufnahme 
des Viehstandes 
und der Vertheilung des landwirthschaftlichen 
Grundbesitzes 
am 10. Januar 1873. 
Beilage zu Nro. 32.
	        
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