Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

Dispensation nicht flüssiger Arzneimittel. 
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Kreuzer. 
Für die Dispensation eines nicht flüssigen Arzneimittels, wobei die 
Anwendung eines Gefässes nicht stattfindet, z. B. der Species, eines 
einzelnen Pulvers u. s. w. sind inel. Abwägen, Convolut und Signatur 
zu berechnen 
bei einer Menge bis incl. 200 Gramm. 
bei größeren Mengen . . 
Für die Dispensation eines nicht gestrichenen Pflasters oder einer 
getheilten Salbenmenge incl. Abwägen, Einwickeln, Wachspapier, Con- 
volut und Signatur 
bis incl. 100 Gramm 
» » 200 » 
bei größeren Mengen 
Für die Dispensation eines gestrichenen ir werden nebst Con- 
volut und Signatur berechnet 
Das anzuwendende Wachspapier wird besonders. — 5 Quadratdeci- 
meter zu 1 Krenzer — in Rechnung gebracht. 
Emunlsionen. 
Für die Bereitung einer Samen-, Oel-, Gummihurs= Harz-, Cam- 
pher-, Wachs= und Balsam-Emulsion. . ..... 
Filtration. 
Für eine Filtration bis incl. 250 Gramm 
1 L 1 Pfund 
Bei größeren Quantitäten für jede weitere Menge von 250 Gramm 
und bis 250 Gramm .... .. . 
Gelatinen. 
Für eine im Dampfapparat zu bereitende Gelatine aus isländischem 
Moos, Hirschhorn, Hausenblase, Carrageen und degg.
	        
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