Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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Frühling und Frühsommer festgesetzt (§. 5 der Verf.), für Privat-Impfungen ist ebenso 
geeignet der Herbst. Dagegen ist zu vermeiden die Zeit ebenso des Hochsommers wegen 
der in ihm häufigen Brechruhrerkrankungen kleiner Kinder, als des Winters in Betracht 
der möglichen Erkältungen und der Erschwerung des Transports der Impflinge. Ebenso 
ist es räthlich, während der Herrschaft einer epidemischen Krankheit unter den Kindern 
eine allgemeine Impfung zu unterlassen (vergl. §. 5 der Verf., Abs. 2). 
3. Gesundheitszustand der Impflinge. 
So lange ein Kind mit einer entschieden ausgesprochenen Störung seiner Gesund- 
heit, insbesondere mit einer akuten, fieberhaften Krankheit behaftet ist, oder kurze Zeit nach 
Ueberstehung einer solchen, soll es nicht geimpft werden (§. 4 der Verf., Abs. 2). 
Ebenso verbietet ein höherer Grad von Siechthum und Kachexie, ein weit vorge- 
schrittenes chronisches Leiden die Vornahme der Impfung. Dagegen ist die Impfung 
nicht unerträglich mit leichteren Graden von Rhachitis (englischer Krankheit) und Skrofeln, 
insbesondere leichteren Drüsenaffectionen und Hautausschlägen, welche erfahrungsgemäß 
keine Verschlimmerung durch die Schutzpockenimpfung erleiden. Kranke und in höherem 
Grade kränkliche Kinder sollen schon deßhalb nicht geimpft werden, weil bei ihnen häufig 
die Kuhpocken sich nur schwach und mehr oder weniger unvollkommen entwickeln. So 
lange ein Kind mit Krätze und Syphilis behaftet ist, hat die Impfung unter allen Um- 
ständen zu unterbleiben. 
4. Akt der Impfung. 
Die Impfung geschieht gewöhnlich an der Außenseite beider Oberarme, in der 
Gegend des Ansatzes des Deltamuskels, entweder durch den Stich mittelst der Impf- 
lancette oder durch den Schnitt. Letztere Methode verdient als sicherer, schmerzloser und 
rascher unbedingt den Vorzug vor der ersteren. Die Schnitte (Striche) werden mit 
einer Lancette oder einem feinen und kurzen Messerchen, ganz seicht, mit möglichster Ver- 
meidung von Blutung, 1—2 Linien lang, quer über den Arm oder der Länge nach ge- 
führt. Impft man mit flüssigem Stoff, so können 3—4 Schnitte auf einen Arm ge- 
macht werden, ohne das Instrument frisch einzutauchen; bei der Impfung mit trockenem 
Stoff ist letzterer durch Befeuchtung mit Wasser zuerst zu verflüssigen, wenn man es 
nicht vorzieht, die Schnitte erst mit dem reinen Messer zu machen und sodann, bei ge- 
spannter Haut, in die mit etwas Wasser befeuchteten Schnitte den trockenen Stoff mit
	        
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