Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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39. 
Regierungs= Blatt 
für das 
Königreich Württenberg. 
  
3 nhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Aufbewahrung der Kassenvorräthe 
der wneee Kommandos bei Kassen der Civilverwaltung während der dienstlichen Abwesenheit 
der — Bekanntmachung, betreffend die Gewährung einer Zollvergü- 
tung für die zum Schiffsbau verwendeten metallenen aterialien. 
  
I. Unumittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A.) Der Departements des Innern und der Finanzen. 
Der Ministerien des Innern und der Finanzen. 
Verfügung, betreffend die Aufbewahrung der Kassenvorräthe der Landwehrbezirks- Kommandos bei Kassen 
der Civilverwaltung während der dienstlichen Abwesenheit der Landwehrbezirks-K 
  
Nach den derzeitigen preußischen Normen über das Kessemwee bei den Truppen 
ist da, wo am Sitze des Landwehrbezirks-Kommandeurs keine Militärkasse sich befindet, 
im Fall der dienstlichen Abwesenheit eines Landwehrbezirks-K deurs die Bataillons- 
kasse bei den Kassen der Civilverwaltung aufzubewahren. 
Zu Vollziehung dieser Bestimmung werden unter Hinweisung auf Art. 10 Abs. 1
	        
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