Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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39.
Regierungs=  Blatt
für  das

Königreich  Württenberg.

 

3  nhalt.

Königliche  Dekrete.  Keine.

Verfügungen  der  Departements.  Verfügung,  betreffend  die  Aufbewahrung  der  Kassenvorräthe
der  wneee  Kommandos  bei  Kassen  der  Civilverwaltung  während  der  dienstlichen  Abwesenheit
der  —  Bekanntmachung,  betreffend  die  Gewährung  einer  Zollvergütung
  für  die  zum  Schiffsbau  verwendeten  metallenen  aterialien.

 

I.  Unumittelbare  Königliche  Dekrete.
Keine.
II.  Verfügungen  der  Departements.
A.)  Der  Departements  des  Innern  und  der  Finanzen.
Der  Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen.

Verfügung,  betreffend  die  Aufbewahrung  der  Kassenvorräthe  der  Landwehrbezirks-  Kommandos  bei  Kassen
der  Civilverwaltung  während  der  dienstlichen  Abwesenheit  der  Landwehrbezirks-K

 

Nach  den  derzeitigen  preußischen  Normen  über  das  Kessemwee  bei  den  Truppen
ist  da,  wo  am  Sitze  des  Landwehrbezirks-Kommandeurs  keine  Militärkasse  sich  befindet,
im  Fall  der  dienstlichen  Abwesenheit  eines  Landwehrbezirks-K  deurs  die  Bataillonskasse
  bei  den  Kassen  der  Civilverwaltung  aufzubewahren.

Zu  Vollziehung  dieser  Bestimmung  werden  unter  Hinweisung  auf  Art.  10  Abs.  1