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39.
Regierungs= Blatt
für das
Königreich Württenberg.
3 nhalt.
Königliche Dekrete. Keine.
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Aufbewahrung der Kassenvorräthe
der wneee Kommandos bei Kassen der Civilverwaltung während der dienstlichen Abwesenheit
der — Bekanntmachung, betreffend die Gewährung einer Zollvergütung
für die zum Schiffsbau verwendeten metallenen aterialien.
I. Unumittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
A.) Der Departements des Innern und der Finanzen.
Der Ministerien des Innern und der Finanzen.
Verfügung, betreffend die Aufbewahrung der Kassenvorräthe der Landwehrbezirks- Kommandos bei Kassen
der Civilverwaltung während der dienstlichen Abwesenheit der Landwehrbezirks-K
Nach den derzeitigen preußischen Normen über das Kessemwee bei den Truppen
ist da, wo am Sitze des Landwehrbezirks-Kommandeurs keine Militärkasse sich befindet,
im Fall der dienstlichen Abwesenheit eines Landwehrbezirks-K deurs die Bataillonskasse
bei den Kassen der Civilverwaltung aufzubewahren.
Zu Vollziehung dieser Bestimmung werden unter Hinweisung auf Art. 10 Abs. 1