Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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b) von den Kandidaten des Ingenieurfaches 
1) in der darstellenden Geometrie 
2 Blätter Schattenkonstruktionen 
2 Blätter Perspective; 
2) im Freihandzeichnen 
2 Blätter nach der Wahl des Kandidaten; 
3) in der praktischen Geometrie eine Terrainaufnahme mit Horizontalkurven, so- 
wie die Situationszeichnung einer Straßen= oder Eisenbahnstrecke und deren 
Längen= und Querprofilzeichnungen, beides nach Aufnahmen unter Mitwirkung 
des Kandidaten; 
4) in der technischen Mechanik (graphischen Statik) 4 Blätter; 
5) in der Hochbaukonstruktion 
5 Blätter, betreffend Maurer= und Steinhauer-, Zimmer-, Schreiner= und 
Schlosserarbeiten, sowie Eisenkonstruktionen; 
6) in der Baugeschichte 
2 Blätter Zeichnungen; 
7) im Brückenbau 
3 Entwürfe zu einer steinernen, einer hölzernen und einer eisernen Brücke, 
worunter wenigstens 1 größeres Objekt; 
8) im Eisenbahnban 
2 Entwürfe zu Wohn= oder Betriebsgebäuden; 
9) im Wasserbau 
1 Zeichnung. 
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Gedruckt bei G. Hassel brink.
	        
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