Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

N 42. 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Stutigert Dernersen den 12 Dekmer 1533, 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die Abänderung beziehungsweise Ergänzung 
der Bestimmungen hinsichtlich der Taggelder, Diäten und Reisekosten der Amtskörperschafts= und Ge- 
meindediener. — Königliche Verordnung, betreffend die Belohnung der Verwaltungs-Akmare. 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Jurisdiktionsverhältnisse 
zwischen Württemberg und Baden. — Verfügung, betreffend die Gehalte der Amtskörperschafts= und 
Gemeindediener. — Verfügung, betreffend eine Veränderung in der Landwehr-Bezirks-Eintheilung des 
Kömgreichs Württemberg. — Verfügung, betreffend eine Veränderung in der Landwehr-Bezirks-Ein- 
theilung des Königreichs Württemberg. — Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Gedenkthalern. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Königliche Verordnung, 
betreffend die Abänderung beziehungsweise Ergänzung der Beslimmungen hinsichtlich der Taggelder, 
Diäten und Reisekosten der Amtskörperschafts= und Gemeinde-Diener. 
Karl 
oon Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Um die Taggelder, Diäten und Reisekosten der Amtskörperschafts= und Gemeinde- 
Diener den allgemeinen Werthsverhältnissen und dem Aufwand dieser Diener bei amt- 
lichen Reisen entsprechend festzusetzen, verordnen und versügen Wir, nach Anhörung 
Unseres Geheimen Rathes, wie folgt:
	        
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