Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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b) Verfügung, betreffend eine Veränderung in der Landwehr-BVezirks-Eintheilung des 
Königreichs Württemberg. 
Mit Bezug-auf die im Regierungsblatt Nr. 21 pro 1871 Anlage 4 erfolgte Pub- 
likation der Landwehrbezirks-Eintheilung des Königreichs Württemberg wird hiermit be- 
kannt gemacht, daß bei dem Reservelandwehr-Bataillon (Stuttgart) Nr. 127 mit dem 
1. Dezember c. eine neue Kompagnie (die Zte für den Stadtdirektions-Bezirk Stuttgart) 
aufgestellt worden ist. 
Stuttgart, den 1. Dezember 1872. 
Sick. v. Suckow. 
00) Des Finanz-Departements. 
Des Finanz-Ministeriums. 
Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Gedenkthalern. 
Zum Gedächtniß der Siege von 1870 und 1871 und des darauf gefolgten Frie- 
dens werden von der K. Münze gegenwärtig Gedenkthaler ausgeprägt, welche auf der 
Hauptseite das Brustbild Seiner Mojestät des Königs, auf der Rückseite einen 
über Kriegstrophäen schwebenden Engel mit der Umschrift „Mit Gott durch Kampf zu 
Sieg und Einigung“ und auf dem Rande die eingedrückte Schrift „XXX. Ein Pfund 
fein“ enthalten. 
Diese Landesmünzen entsprechen im Gewicht und Gehalt den für die Vereinsthaler 
durch den Wiener Münzvertrag vom 24. Januar 1857 gegebenen Vorschriften und wer- 
den zu dem Werthe von 1 fl. 45 kr. ausgegeben, in welchem sie künftig bei den Kassen 
des Staates stets als Zahlung wieder anzunehmen sind. 
Stuttgart, den 2. Dezember 1872. 
Renner. 
— - 
  
Gedruckt bei G. Hassel brink.
	        
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