Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

403 
44. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 28. Dezember 1872. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Vollziehung der neuen allgemeinen 
Bauordnung. — Verfügung, betreffend die Herstellung von Feuerungs-Einrichtungen. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
a) Verfügung, betreffend die Vollziehung der neuen allgemeinen Banordunng. 
Zu Vollziehung der polizeilichen Bestimmungen der neuen allgemeinen Bauord- 
nung vom 6. Oktober 1872 wird mit Höchster Genehmigung Seiner Majestät des 
Königs Nachstehendes verfügt: 
Zu Art. 2 der Bauordnung. 
S. 1. 
Wo mit Rücksicht auf die verschiedenen klimatischen, Terrains-, Erwerbs-, Verkehrs- 
und sonstigen örtlichen Verhältnisse der einzelnen Gemeinden und auf die Anforderun- 
Anmerkung: das Zeichen -. bedeutet Meter; 
r em. 
« » Centimeter; 
« «"I·,, Millimeter; 
„ [□., Quadratmeter; 
» »Ich-a-« Kubikmeter; 
„ „ 1., Kilogramm; 
oc. Grad nach Celsius.
	        
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