Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

50 
2) eine Bekanntmachung, betreffend die Ausstellung von Legitimationsscheinen zum Gewerbebetrieb 
im Umherziehen. Vom 31. Dezember 1871. 
3) eine Belanntmachung, betreffend die Ausgabe verzinslicher Schatzanweisungen im Betrage von 
6,000,000 Thalern. Vom 2. Januar 1872. 
4) Ernennung von Konsuln des Deutschen Reichs. 
Die unterm 8. Januar 1872 zu Berlin ausgegebene Nummer 2 des Reichsgesetzblattes enthält: 
) den Allerhöchsten Erlaß vom 1. Januar 1872, betreffend die oberste Marinebehörde. 
2) Ernennung von Konsuln des Deutschen Reichs. 
Die unterm 18. Januar 1872 zu Berlin ausgegebene Rummer 3 des Reichsgesetzblatts enthält: 
1) den Allerhöchsten Erlaß, betreffend den Rang der Telegraphen-Directoren. Vom 27.Dezem- 
ber 1871. 
2) die Zusatzkonvention zu dem am 10. Mai 1871 zu Frankfurt a. M abgeschlossenen Friedens- 
vertrag zwischen Deutschland und Frankreich, unterzeichnet Frankfurt a. M. den 11. Dezem- 
ber 1871. 
3) Ernennung von Stationskontroleuren bei einigen Hauptzoll-- und Steuerämtern im Königreich 
Preußen. 
4) Ernennungen von Konsuln des Deutschen Reichs. 
—### ### 
  
Gedruckt bei G. Hasselbrink.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.