Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Dienstag den 31. Dezember 1872. 
. Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend eine veränderte Eintheilung der Notariats- 
bezirke im Oberamt Tuttlingen. — Verfügung, betreffend den Aufenthalt in den Gemeinden des Lan- 
des. — Bekanntmachung, betreffend die Aufhebung der besonderen Siaatsaufih; Über die Gemeinde 
Finsterroth, Oberamts Waneberg. — Bekanntmachung, betreffend die Normirung der Quartierverpflegung 
nach dem Preußischen Reglement über Naturalverpflegung der Truppen, sowie die Vergütungstaxen 
für die militärischen Ouartier-, Vorspann= und Botenleistungen pro 1. Juli 1872)/73. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministeriums. 
Verfügung, betreffend eine veränderte Eintheilung der Notariatsbezirke im Oberamt Tuttlingen. 
Nachdem Seine Königliche Majestät vermöge Höchster Entschließung vom 
27. d. Mts. eine veränderte Eintheilung der Notariatsbezirke im Oberamt Tuttlingen 
dahin zu genehmigen geruht haben, daß die bisher dem Amtsnotariatsbezirke Trossingen 
zugetheilte Gemeinde Hausen ob Verena an den Gerichtsnotariatsbezirk Tuttlingen 
und dagegen die bisher dem Gerichtsnotariatsbezirke Tuttlingen zugetheilte Gemeinde 
Durchhausen an den Amtsnotariatsbezirk Trossingen übergeht, so wird solches mit 
dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die veränderte Eintheilung mit dem 
1. März 1873 in Wirksamkeit tritt. 
Stuttgart, den 27. Dezember 1872. Mittnacht.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.