Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

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Ebendasselbe. Verfügung, betreffend die Anzeigepflicht beim Ausbruche von ansteckenden Krank- 
heiten unter Menschen und Thieren. 52. 
4R Finanzministerium. Verfügung, betreffend den Steuersatz für Grünmalz. 54. 
. Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Freigebung des Verkaufs homöopa- 
thischer Heilmittel. 57. 
. Ebendasselbe. a) Verfügung, betreffend den Schutz gegen die Weiterverbreitung der Maul- 
und Klauenseuche. 57. b) Verfügung, betreffend Maßregeln gegen die Rinderpest. 59. 
Ebendasselbe. à) Verfügung, betreffend die thierärztliche Approbationsprüfung. 68. b) Ver- 
fügung, betreffend die naturwissenschaftliche Prüfung (tentamen physicum) der Candidaten der 
Medicin. 70. 
Justizministerium. Bekanntmachung in Betreff des §. 2 des Reichsgesetzes vom 14. Nov. 
1867, betreffend die vertragsmäßigen Zinsen. 56. 
Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten. Abtheilung für Ver- 
kehrsanstalten. Verfügung, betreffend die Regulirung der Extrapost= und Estafettentaxe 96. 
Finanzministerium. Verfügung, betreffend die Auflösung der Kameralämter Schussenried, 
Zwiefalten und Creglingen, und die Errichtung eines Kameralamtes in Saulgau. 101. 
Gesetz, betreffend die Forterhebung der Steuern. 55. 
K. Verordnung, betreffend die Veröffentlichung des zwischen Württemberg und Bayern einer- 
seits und Italien andererseits abgeschlossenen Vertrages zum gegenseitigen Schutz der Rechte an 
literarischen Erzeugnissen und Werken der Kunst. 81. 
Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Abgaben von der Flößerel auf der 
Wasserstraße des Neckars. 72. 
Finanzdepartement. Steuer-Collegium. Verfügung, betreffend die Umlage der 
Grund-, Gefäll-, Gebäude= und Gewerbe-Steuer auf die ersten 9 Monate des Etatsjahres 187½22. 76. 
März. 
. Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die pharmoazeutische Approbations- 
prüfung. 100. 
. Ministerien des Innern und des Kriegswesens. Bekanntmachung, betreffend die 
Organisation der Ersatzbehörden im Königreich Württemberg. 112. 
. Justizministerium. Verfügung betreffend die mit dem Regierungsblatt verbundene Samm- 
lung von Straferkenninissen. 97. 
Ministerien der Justiz und des Innern. Verfügung, betreffend die Mitthellung der 
Straferkenntnisse an die Ortsbehörden. 98. 
Justizministerium. Bekanntmachung, betreffend die Bildung von Sachverständigen-Vereinen 
in Gemäßheit des Reichsgesetzes vom 11. Juni 1870. 105. 
— Ministerium des Innern. Verfügung, betreffend die Vollzlehung des Art. 12 der mit 
•[ 
Italien abgeschlossenen Literar-Convention. 110. -
	        
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