Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1872. (49)

50 
& . 
Regierungs-Blatt 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 2. März 1872. 
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Keine. 
Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend Maßregeln gegen die Rinderpest. — 
Verfügung, betreffend die thierärztliche Approbations-Prüfung. — Verfügung, betreffend die natur- 
wissenschaftiche Prüfung (tentamen physicum) der Kandidaten der Medicin. — Verfügung, betref- 
fend die Abgaben von der Flößerei buf der Wasserstraße des Neckars. — Verfügung, betreffend die 
Umlage. der Grund-, Gefäll-, Gebäude= uud Gewerbe-Steuer auf die ersten 9 Monate des Etats- 
jahres 1871—72. 
  
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
II. Verfügungen der Departements. 
A) Des Departements des Innern. 
Des Ministeriums des Innern. 
a) Verfügung, betreffend Maßregeln gegen die Rinderpest. 
Nachdem das Gesetz des Norddeutschen Bundes vom 7. April 1869, Maßregeln 
gegen die Rinderpest betreffend, und die hiezu ergangene Instruktion vom 26. Mai 1869 
im Königreiche Württemberg vom 1. Januar 1872 an in Kraft getreten ist (vergl. Be- 
kanntmachungs-Verfügung vom 20. November 1871, Reg. Blatt S. 287), wird zur Erzie- 
lung eines gleichmäßigen Vollzugs unter Bezugnahme auf §. 7 des angeführten Reichs- 
gesetzes und auf Art. 25 Ziff. 4 des Gesetzes vom 27. Dezember 1871, betreffend Aende- 
rungen des Polizeistrafrechts bei Einführung des Strafgesetzbuchs für das Deutsche 
Reich, Nachstehendes verfügt:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.