Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1873. (50)

16. 
RNegierungs-Blatt 
für das 
Königreich Würltemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Freitag den 6. Juni 1873. 
Inhalt. 
Geseb, betreffend dle Bestreitung des Aufwands für außerordentliche Militärbedürfnisse. Vom 19. Mai 1873. 
  
Gesehz, betreffend die Bestreitung des Aufwands für aub#rordentliche Militärbedürfnisse. 
Vom 19. Mai 1873. 
Karl „ von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Nach Anhörung Unseres Geheimen-Raths und unter Zustimmung Unserer ge- 
treuen Stände verordnen und verfügen wir, wie folgt: 
Art. 1. 
Das Kriegs-Ministerium wird ermächtigt, auf Rechnung der durch die Gesetze vom 
26. Juli 1870, 27. Oktober 1870, 16. Januar 1871 und 24. Juli 1871 zu Bestrei- 
tung des außerordentlichen Militär-Aufwands zur Verfügung gestellten Summen im 
Gesammtbetrag von 23,344,000 fl. von denjenigen einzelnen Positionen, bei welchen sich 
gegenüber dem Voranschlag Ersparnisse ergeben haben, die Summe von 840,000 fl. auf 
die Position für das Retablissement im engeren Sinne zu übertragen. 
Art. 2. 
Als außerordentlicher Bedarf für Bauten und Beschaffungen zu Ergänzung der 
Garnisonseinrichtungen für das Königlich Württembergische Armeekorps bis Ende des
	        
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