Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1873. (50)

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3. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart Mittwoch den 29. Jannar 1873. * 
  
Inhalt. 
Königliche Dekrete. Gesetz, betreffend die Pensionsrechte der Erzieher und Lehrer an den Rettungs- 
anstalten für verwahrloste Kinder, sowie an ähnlichen Privatanstalten. — Gesetz, betreffend die Ein- 
lösung der Kassenscheine der Staatsschuldenzahlungskasse. 
Unmittelbare Königliche Dekrete. 
A) Geses, 
betreffend die Pensionsrechte der Erzieher und Lehrer an den Rettungsanstalten für verwahrloste 
Kinder, sowie an ähnlichen Privatanstalten. 
Karl, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
In theilweiser Abänderung des Gesetzes B. vom 6. Juli 1842, betreffend die Aus- 
dehnung der Pensionsrechte der Volksschullehrer auf die Lehrer an Rcttungsanstalten für 
verwahrloste Kinder, verordnen und verfügen Wir, nach Anhörung Unseres Gehei- 
men Rathes und unter Zustimmung Unserer getreuen Stände, wie folgt: 
Art. 1. 
Erziehern und Lehrern an Rettungsanstalten für verwahrloste Kinder, sowie an von 
der Staatsbehörde genehmigten Privatanstalten für taubstumme, blinde oder schwachsin- 
nige Kinder wird, wenn sie ausschließlich im Dienste einer solchen Anstalt stehen und
	        
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