Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1873. (50)

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berfügung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Abtheilung für die Verkehrsanstalten, 
betreffend die Extrapost- und Estafettentare. Vom 24. Februar 1873. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 21. d. M. 
die Festsetzung der Extrapost= und Estafetten-Taxe für den Zeitraum vom 1. März 1873 
bis letzten Februar 1874 auf 1 fl. pro Pferd und Reichsmeile gnädigst genehmigt. 
Stuttgart, den 24. Februar 1873. 
Für den Minister: 
Geheimer-Rath Dillenius. 
versügung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend Veränderungen in der 
Handwehrbezirks-Eintheilung des Königreichs Württemberg. Vom 10. Februar 1873. 
Mit Bezug auf die im Negierungsblatt Nr. 21 pro 1871 Anhang, Seite LXIX. 
veröffentlichte Landwehr-Bezirks-Eintheilung für das Königreich Württemberg wird hier- 
mit bekannt gemacht, daß bei den Stations-Orten der Bezirksfeldwebel nachstehende 
Veränderungen erfolgt sind: 
Der Sitz des Bezirksfeldwebels ist verlegt: 
von Sulzbach nach Backnang, 
Beimerstetten Ulm, 
Weikersheim Mergentheim, 
Großbottwar Marbach und 
„ Neuenstadt „ Neckarsulm. 
Stuttgart, den 10. Februar 1873. 
Sick. v. Suckow. 
Hekanntmachung des Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens, betreffend den Titel und Rang 
der Vorstände der Realanstalten. Vom 11. Februar 1873. 
Vermöge Höchster Entschließung vom heutigen Tage haben Seine Königliche 
Majestät gnädigst zu verfügen geruht, daß mit den Vorstandsstellen an denjenigen 
Realanstalten, an deren Oberklassen mindestens ein weiterer Hauptlehrer angestellt ist, 
künftig der Rektors-Titel, und zwar, soweit nicht im einzelnen Falle die Verleihung 
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