Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1874. (51)

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un der Stiftungseinkünfte zur Erfüllung des im 8. 2 ausgesprochenen Zweckes der 
tiftung nicht ausgeschlossen sein. 
8. 16. 
Ueber die Verwaltung des Stiftungsvermögens, sowie über die Verwendung der 
Stistungseinkünfte wird jährlich von der Ober-Postkasse in Stuttgart Rechnung gelegt. 
ie Rechnungsrevision findct bei der Oberrechnungskammer in Stuttgart statt. 
Versügung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung von Grenzsteurrämtern. 
Vom 9. Juni 1874. 
6 In Folge der Betriebseröffnung der Eisenbahnlinien Pforzheim—Calw und Nagolr— 
Horb sind an den Stationen Liebenzell, Hirsau, Gündringen und Hochdorf 
“ Controlirung der Ein-, Aus= und Durchfuhr derjenigen Gegenstände, welche im Ver- 
zia mit anderen Bundesstaaten einer inneren Steuer oder Uebergangssteuer unterliegen, 
renzsteuerämter errichtet worden. 
Stuttgart, den 9. Juni 1874. 
Renner. 
berfügung des Steuerkollegiums, bekreffend rine Abänderung der Instruktion zu Vollziehung des 
Einkommenssteuergesehzes vom 19. September 1852. Vom 2. Juni 1874. 
Die fernere Besorgung des Einzugs der Steuer vom Dienst= und Berufseinkommen 
# denjenigen Steuerpflichtigen, welche ihre Gehalte, Pensionen 2c. mittelbar oder 
unmittelbar von Militärkassenstellen beziehen, durch die Kriegsministerialkasse 
nd mit der jetzigen Organisation des Militärkassen= und Rechnungswesens nicht mehr 
creinbar. 
Mit Genehmigung des K. Finanzministeriums wird daher dieser Steuereinzug 
unter Aufhebung der lit. a von 8. 27 B. Ziffer 2 der Verfügung vom 10. Juni 1853 
Reg. Blait S. 193) vom 1. Juli 1874 an den Kameralämtern übertragen.
	        
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