Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1874. (51)

m1.
Regierungs-Blatt

für  das
Königreich  Württemberg.

Ausgegeben  Stuttgart  Samstag  den  8.  August  1874.

J  nhalt.

Geset,  betreffend  den  außerordentlichen  Bedarf  für  Bauten  und  Beschaffungen  zur  Ergänzung  der  Garnisons-Einrichtungen.
  Vom  28.  Juni  1874.  —  Bekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens,  betreffend
  die  Vergütungstaxen  für  die  militärischen  Quartier-,  Vorspann=  und  Botenleistungen  im  Frieden  pro
1.  Juli  1874—75.  Vom  24.  Juli  1874.  —  Verfügung  des  Finanzministeriums,  betreffend  die  Errichtung

eines  Grenzsteueramts.  Vom  I.  August  1874.

Gesetz,  betreffend  den  außrrordentlichen  Bedarf  für  Bauten  und  Beschaffungen  zur  Ergänzung  der
Garnisons-Einrichtungen.  Vom  28.  Juni  1874.

Karl,  von  Gottes  Gnaden  König  von  Württemberg.

Nach  Anhörung  Unseres  Geheimen  Raths  und  unter  Zustimmung  Unserer  getreuen
  Stände  verordnen  und  verfügen  Wir,  wie  folgt:
Artikel  1.  6
Zu  Fortsetzung  und  Vollendung  der  Bauten  und  Beschaffungen  zur  Ergänzung
der  Garnisons-Einrichtungen  wird,  außer  den  durch  das  Gesetz  vom  19.  Mai  1873  vorschußweise
  verwilligten.  710,500  fl.

nach  Maßgabe  der  Beilage  als  weiterer  uherrntertite  Bedarf  querkani  die  Summe

don.  —:.  1,415,479  fl.  30  kr.

Zur  Deckung  deeser  Summe  dienen:
1)  das  Extraordinarium  des  Militär-Etats  von  1624  mit.  —:..  35,000  fl.  —
2)  an  Ueberschüssen  von  früheren  Restvorbehalten  und  Mehr-Ersparnisse

  vom  Militär-Etat  von  13727  —.  245522  fl.  11  kr.