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Regierungs-Blatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 8. August 1874.
J nhalt.
Geset, betreffend den außerordentlichen Bedarf für Bauten und Beschaffungen zur Ergänzung der Garnisons-Einrichtungen.
Vom 28. Juni 1874. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend
die Vergütungstaxen für die militärischen Quartier-, Vorspann= und Botenleistungen im Frieden pro
1. Juli 1874—75. Vom 24. Juli 1874. — Verfügung des Finanzministeriums, betreffend die Errichtung
eines Grenzsteueramts. Vom I. August 1874.
Gesetz, betreffend den außrrordentlichen Bedarf für Bauten und Beschaffungen zur Ergänzung der
Garnisons-Einrichtungen. Vom 28. Juni 1874.
Karl, von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Nach Anhörung Unseres Geheimen Raths und unter Zustimmung Unserer getreuen
Stände verordnen und verfügen Wir, wie folgt:
Artikel 1. 6
Zu Fortsetzung und Vollendung der Bauten und Beschaffungen zur Ergänzung
der Garnisons-Einrichtungen wird, außer den durch das Gesetz vom 19. Mai 1873 vorschußweise
verwilligten. 710,500 fl.
nach Maßgabe der Beilage als weiterer uherrntertite Bedarf querkani die Summe
don. —:. 1,415,479 fl. 30 kr.
Zur Deckung deeser Summe dienen:
1) das Extraordinarium des Militär-Etats von 1624 mit. —:.. 35,000 fl. —
2) an Ueberschüssen von früheren Restvorbehalten und Mehr-Ersparnisse
vom Militär-Etat von 13727 —. 245522 fl. 11 kr.