Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1874. (51)

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8. 2. 
Gegenwärtige Verordnung tritt mit dem 29. September (Michaelis) d. J. in Wick 
samkeit. 
Unsere sämmtlichen Ministerien sind mit der Vollziehung dieser Verordnung be- 
auftragt. 
Gegeben Schloß Friedrichshafen, den 9. September 1874. 
Karl. 
Der Minister der Justiz und der auswärtigen 
Angelegenheiten: 
Mittnacht. 
Der Minister des Innern: 
Sick. 
Der Minister des Kirchen= und Schulwesens: 
Geßler. 
Der Kriegs-Minister: 
J. V. 
Wundt. 
Der Finanz-Minister: 
Renner. Auf Befehl des Königs, 
der Kabinets-Chef: 
Gärttner. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, brtreffend die „fKrippe“ in Stuttgart. 
Vom 28. August 1874. 
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 26. d 
M. der unter dem hohen Protektorat Ihrer Majestät der Königin behufs der Verwahrunz 
und Verpflegung kleiner Kinder von arbeitenden Müttern gegründeten „Krippe“ in Stutt- 
gart die juristische Persönlichkeit auf den Grund der vorgelegten Statuten in Gnaden 
verliehen, was hiemit öffentlich bekannt gemacht wird. 
Stuttgart, den 28. August 1874. 
Sick.
	        
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