Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1874. (51)

227 
von der Eröffnung an gerechnet, eine Beschwerde an den Geheimen Rath zulässig. 
ine Rekursbelehrung findet nicht statt. 
Unsere Ministerien der Justiz, der auswärtigen Angelegenheiten und der Finanzen 
sind mit der Vollziehung des vorstehenden Gesetzes beauftragt. 
Schloß Friedrichshafen, gegeben den 8. October 1874. 
Karl. 
Der Minister der Justiz und der auswärtigen 
Angelegenheiten: 
Mittnacht. Auf Befehl des Königs: 
Der Finonzminister: der Kabinets-Chef: 
Renner. Gärttner. 
bersügnng des Austiz-Ministeriums, belreffend die Verlegung des Sitzes des Amtsnolariats Alpirs- 
bach nach Schramberg und eine Abünderung der Eintheilung der Notariatsbezirke im Oberamt 
Oberndorf. Vom 12. October 1874. 
Vermöge Höchsten Dekrets vom 10. d. M. haben Seine Königliche Majestät 
die Verlegung des Amtsnotariatssitzes von Alpirsbach nach Schramberg und eine Ab- 
nderung der Eintheilung der Notariatsbezirke im Oberamt Oberndorf dahin gnädigst 
zu genehmigen geruht, daß von dem Gerichtsnotariatsbezirk Oberndorf die Gemeinden 
ardt, Mariazell, Sulgau und Sulgen dem Amtsnotariate Schramberg und von dem 
teren die Gemeinden Betzweiler, Peterzell, Römlinsdorf und 24 Höfe dem Gerichts- 
notariate Oberndorf zugewiesen werden. 
Diese Aenderung tritt mit dem Eintritt des neu zu ernennenden Amtsnotars in 
Wirksamkeit. 
Stuttgart, den 12. October 1874. 
Für den Minister: 
Beyerle.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.