Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1874. (51)

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schehen. Die Wärter selbst haben keine Gefahr für sich zu besorgen, sobald sie nur 
den Speichel oder Geifer des Kranken, mit dem sie etwa in nähere Berührung 
gekommen sein sollten, sogleich durch Abwaschen von sich entfernen. 
8. 24. 
Unterliegt der Unglückliche der Krankheit, so ist der Leichnam, mit Vorsicht 
und Behutsamkeit, ohne ihn zu waschen oder besonders zu reinigen, ein- 
zuwickeln. 
Die Beerdigung ist nicht früher vorzunehmen, als bis die deutlichsten Kenn- 
zeichen des wahren Todes sich eingestellt haben. 
§. 25. 
Was die Gegen stände betrifft, mit welchen der Wasserscheue in Berührung 
kam, so sind, ohne Unterschied, ob er genesen oder unterlegen sei, das von ihm benützte 
Bett= und Leib-Weiß zeug und andere Kleidungs stücke, deren er sich während 
seiner Krankheit bediente, soferne sie werthlos sind, durch Feuer zu vernichten, 
außerdem aber sind sie vier und zwanzig Stunden lang in verdünnter Soaifensieder- 
Lauge einzuweichen, dann in dieser zu kochen, und endlich mit Saifenwasser auszu- 
waschen. Die Federbetten sind zwölf Stunden lang der Einwirkung von Chlorgas, 
oder schwefliger Säure, erzeugt durch Verbrennen von Schwefelschnitten, in einem ver- 
schlossenen Raume auszusetzen, sodann drei Tage lang an einem geeigneten Orte zu lüften 
und der Sonne auszusetzen. 
Wollene Decken sind zwölf Stunden lang mit Chlorgas, oder schwefliger Säure 
zu räuchern, hierauf durch Wasser zu ziehen, und zuletzt mit Saifenwasser zu waschen, 
oder noch besser zu walken. 
Der Inhalt der Strohsäcke (Seegras oder Stroh 2c.) ist zu verbrennen. Die 
Eß= und Trink-Geschirre sind, wenn sie werthlos sind, zu vernichten, im andern 
Falle aber je nach ihrer Beschaffenheit entweder mit erwärmter Saifensieder-Lauge oder 
mit Chlorkalk-Auflösung zu waschen und mit Sand abzuscheuern. 
Der Fußboden des Krankenzimmers, die Lambris, die Kreuzstöcke, Thüren, 
Tische, Bänke, Stühle 2c., der hölzerne Theil der Bettstelle, welche er etwa 
verunreinigt haben sollte, sind mit nassem Sande rein zu scheuern und nach dem Trocknen 
mit scharfer Saifensieder-Lauge oder mit Chlorkalk-Auflösung zu bestreichen und dann 
mit Wasser abzuwaschen.
	        
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