Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1874. (51)

28 
8. 22. 
Porto und Versicherungsgebühr für Sendungen mit Werthangabe. 
Für Sendungen mit Werthangabe wird erhoben: 
A. Porto und zwar 
B. 
1) für Briefe bis zum Maximum des zulässigen Gewichts #% Grammen t ciuschlie hun 
a) auf Entfernungen bis 2 Meilen einschließlich. .. .. 3 kr., 
b) auf Entfernungen über 2 bis zehn Meilen einschließlich kr., 
o) auf alle weitere Entfernunggen z§#11 kr, 
d) im Verkehr innerhalb des Bestllezirks der Aufgabepostanstalt. 3 kr. 
Für unfrankirte Sendungen wird ein Portozuschlag von 3 Kreuzern erhoben. 
2) Für Packete und die dazu gehörige Begleitadresse der nach §. 21 sich ergebende 
Betrag; 
Versicherungsgebühr und zwar für je 175 Gulden des ansegebenen Werths oder 
einen Theil von 175 Guldon 18 kr., 
mindestens jedoch für Werthbeträge 
a) bis zu 87 fl. 10 rfrr ..... . . . . 2 kr., 
h) über 87 fl. 30 kr. .. .A4A tr. 
Im Verkehr innerhalb des Bestellbejirks der Aufgabepostanstalt kommt nur die 
Hälfte der nach Vorstehendem sich ergebenden Beträge an Versicherungsgebühr 
zum Ansatz. 
Wenn mehrere Packete mit Werthangabe zu derselben Begleitadresse gehören, so 
wird für jedes Packet die Versicherungsgebühr selbständig berechnet. 
§. 23. 
Porto und Versicherungsgebühr für Sendungen mit Württembergischem Staatspapiergeld. 
Für Sendungen mit Württembergischem Staatspapiergeld wird in Gemäßheit des 
Gesetzes vom 1. Juli 1849, Art. 3. an Gewichtporto und Versicherungsgebühr nur 
der vierte Theil der Tarifsätze von barem Gelde (s. 22 A 1. u. B), jedoch nie 
weniger als die Taxe des einfachen frankirten, bezw. unfrankirten Briefs 
erhoben, sofern die Verpackung und Einlieferung den nachstehenden Vorschriften gemäß 
stattfindet: 
1) Dem Papiergeld dürfen außer einem einfachen Briefe keine anderen Gegenstände
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.