Samstag den 23. März 1861. 26. Jahrgang. M. 6.
Dr. J. A. Feuffert's
Plätter für Rechtsanwendung
zunächst in Bayern.
Ueber die Wirkungen der Abtretung des Vorranges
einer Hypothek.
(Schluß.)
4) Sind A, B und C in dieser Reihenfolge
mit je 1000 fl. eingetragen und hat A seinen Vorzug
an C abgetreten, so ist es nach Lehner unthunlich,
daß später 11) auch B seinen Vorzug an
Cjabtrete, weil C schon durch die Rangabtretung
des Aerster Hypothekgläubiger geworden ist, folg-11)
Eine vorausgehende Rangabtretung des B unterläge
in dieser Beziehung keinem Anstande;
eine gleichzeitige dagegen hätte schon wieder ihre
Bedenken, da C an der Stelle des A und zugleich
an jener des B ebensowenig stehen kann, als es
möglich ist, daß sich A und B miteinander an
der Stelle des C befinden; indessen kann man, um
bei Lehner's Lehre nicht völlig rathlos zu sein,
doch annehmen, daß sich in dem nämlichen Momente,
in welchem C an die Stelle des A gerückt
ist, mit der Forderung des C der Vorzug vor B
verknüpft habe, und daß daher A, indem er in die
Stelle des C einrückt, den Vorzug vor B erhalte.
Neue Folge VI. Band.