Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

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– 
S 
– 
. Der Zugsolllang- 
Der Zug soll hal- 
131 
Signal 3: langer, langer, langer, langer Ton. 
1 
4: kurzer, kurzer, kurzer, kurzer Ton, zweimal zu geben. 
b) Die optischen Signale sind wie folgt zu geben: 
bei Tage: 
Der Zug darf un- Der Bahnwärter macht Front 
gehindert passiren gegen den Zug. 
(Fahrsignal). 
einen Gegenstand in der Rich- 
tung gegen das Geleise. 
Anm Anfang und am Ende 
einer langsam zu durchfahrenden 
Strecke sind Scheiben aufgestellt. 
Dem kommenden Zuge zugekehrt 
muß die erste Scheibe mit A. 
und die letzte mit E. bezeichnet 
sein. 
Der Bahnwärter schwingt einen 
ten (Haltsignal). Gegenstand hin und her. 
sam fahren. 
Außer den Signalen Nro. 5 bis 7 können 
maste wie folgt gegeben werden: 
Signal 5: Der Rechtsseitiger Telegraphenarm 
Zug darf unge= schräg nach oben gerichtet (unter 
hindert passiren einem Winkel von etwa 450). 
(Fahrsignal). 
Signal 6: Der 
Zug soll langsam 
fahren. 
Außer dem vorhergehend ange- 
gebenen Signalzeichen ein Stab 
mit runder Scheibe am Tele- 
graphenmast befestigt. 
Der Bahnwärter hält irgend 
bei Dunkelheit: 
Der Bahnwärter macht Front 
gegen den Zug und hält die Hand- 
laternemit weißem Lichtdem Zuge 
entgegen. F 
Der Bahnwärter hält dix Hand- 
laterne mit grünem Licht dem 
Zuge entgegen. 
Am Anfang und am Ende 
einer langsam zu durchfahren- 
den Strecke sind Stocklaternen 
aufgestellt. Dem kommenden 
Zuge zugekehrt muß die erste 
Laterne grünes, die letzte weißes 
Licht zeigen. 
Der Bahnwärter schwingt seine 
Handlaterne hin und her, welche, 
sofern es die Zeit erlaubt, roth 
zu blenden ist. 
auch Signale am Telegraphen- 
Weißes Licht der Signal— 
laterne des Telegraphenmastes. 
Grünes Licht der Signal- 
laterne des Telegraphenmastes.
	        
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