Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1875. (52)

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15. In einer Entfernung von 600 bis 1000 Meter vor dem Bahnhofs-Abschlußtele- 
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S 
graphen ist auf Erfordern der Aufsichtsbehörde ein Vorsignal in automatischer 
Verbindung mit dem ersteren aufzustellen. Dasselbe soll aus einer, um eine Achse 
drehbaren runden Scheibe bestehen, in deren Mitte eine Laterne sich befindet. 
Zeigt der Bahnhofs-Abschlußtelegraph das Signal 
„Einfahrt ist gesperrt", 
so ist die senkrecht stehende volle runde Scheibe, und bei Dunkelheit die in derselben 
befindliche Laterne mit grünem Licht dem kommenden Zuge zugekehrt, während bei 
dem Signal am Bahnhofs-Abschlußtelegraphen 
„Einfahrt ist frei" 
die Scheibe horizontal liegt oder parallel zur Bahnlinie steht — die Laterne weißes 
Licht zeigt. 
c) Die optischen Signale am Perrontelegraphen werden wie folgt gegeben: 
x bei Tage: bei Dunkelheit: 
Ein zur Ein-oder Rechtsseitiger Telegraphenarm Rothes Licht der Signal- 
Durchfahrt zuge= des Perrontelegraphen wagerecht laterne des Perrontelegraphen. 
lassener Zug soll estellt. 
halten. 
Der ZugdarfeinRechhtsseitiger Telegraphenarium Grünes Licht der Signal- 
fahren. des Perrontelegraphen schräg nach laterne des Perrontelegraphen. 
oben gerichtet unter einem Winkel 
von etwa 450). 
4) Die optischen Signale an den Wasserkrahnen. 
Der Ausleger des Wasserkrahnes ist am Ausgusse desselben bei Dunkelheit 
mit einer Laterne zu versehen. 
bei Tage: bei Dunkelheit: 
Der Ausleger des Der Ausleger steht parallel Weißes Licht der auf dem 
Wasserkrahnes zur Richtung des Geleises. Ausleger des Wasserkrahnes be- 
läßt die Durch- findlichen Signallaterne. 
fahrt frei. n
	        
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