Volltext : Medizinal-Statistische Mittheilungen aus dem Kaiserlichen Gesundheitsamte. Erster Band. (1)

—  13  —

B.  Besondere  Mittheilungen.

Den  Begleitschreiben  der  eingelnen  Regierungen  zu  den  Impfübersichten  ist  hauptsächlich
  Folgendes  über  die  Ausführung  des  Impfgeschäftes  und  über  wichtige  Vorkommnisse
  bei  demselben  zu  entnehmen.

Dauer  des  Impfgeschäftes.  Mit  wenigen  Ausnahmen  wurde  das  Impfgeschäft
während  der  gesetzlich  bestimmten  Zeit  ausgeführt,  wenn  nicht  herrschende  Infektionskrankheiten
  eine  Abweichung  nöthig  machten.  Aus  letzterem  Grunde  konnte  es  im
preußischen  Kreise  Halberstadt  und  in  Niederrad  (Kr.  Frankfurt  a.  M.)  erst  gegen  Ende
November  beendigt  werden.  In  der  Stadt  Nheine  (Kr.  Steinfurt)  wurde  es  überhaupt
erst  in  den  Monaten  September  bis  Dezember  ausgeführk,  wofür  als  Grund  das
angebliche  Vorkommen  übler  Erscheinungen  bei  den  Impfungen  im  Sommer  in
benachbarten  Gemeinden  angeführt  wurde.  Für  den  Reg.-Beg.  Marienwerder  ordnete
der  Regierungspräsident  unter  dem  17.  Juni  1889  an,  daß  vor  Eintritt  der  heißesten
Jahreszeit  das  Impfgeschäft  beendet  sein  müsse,  eventl.  eine  Unterbrechung  desselben
einzutreten  habe,  da  die  seit  1889  ausschließlich  zur  Anwendung  kommende  Kälberlymphe
  durch  höhere  Wärmegrade  leicht  zersetzt  und  verdorben  werde.

In  Bayern  ist  die  Impfung  im  Berichtsjahre  von  den  Impfärzten  mit  gang
besonderer  Schnelligkeit  bewerkstelligt  worden.  Nachdem  nämlich  der  Central-Impfarzt
Dr.  Stumpf  an  einer  Versuchsreihe  bewiesen  hatte.)  daß  eine  gute  Lymphe  innerhalb
jener  Zeit,  welche  die  Impfärzte  zur  Durchführung  der  Impfung  in  ihren  Amtsbezirken
benöthigten,  eine  merkliche  Abschwächung  nicht  erfahre,  weshalb  eine  einmalige  Versorgung
  eines  jeden  Impfarztes  mit  seinem  ganzen  Bedarfe  den  Zweck  vollkommen
erfülle,  waren  die  Impfärzte  mit  großem  Eifer  darauf  bedacht,  die  Impfung  in  ihren
Amtsbezirken  möglichst  zu  beschleunigen,  um  nicht  gegen  das  Ende  der  Impfung,  also
bei  den  späteren  und  letzten  Impfterminen  eine  Abschwächung  der  Erfolge  zu  erfahren.
In  diesem  Bestreben  haben  viele  Impfärzte  die  Impfung  in  ihren  Bezirken  in  der
erstamlich  kurzen  Zeit  von  wenigen  Tagen  abgemacht;  ja  selbst  in  großen  Bezirken
nahm  die  Durchführung  der  Maßregel  nicht  mehr  als  2—3  Wochen  in  Anspruch.

Im  Großherzogth.  Baden  wurde  in  größeren  Begirken  mit  Städten  von  über
3000  Seelen  während  der  Sommermonate  eine  Pause  gemacht  und  die  JImpfung  dann
bis  Ende  September  oder  Anfang  Oktober  fortgesetzt.  Solcher  Begirke  waren  es  20.

Zu  anßerordentlichen  Impfungen  im  Laufe  des  Berichtsjahres  kam  es,  soweit
Nachrichten  hierüber  vorliegen,  namentlich  in  Bayern,  da  die  an  der  ÖOstgrenze  des
Landes,  besonders  in  Böhmen,  recht  heftig  herrschende  Pockenepidemie  wiederholentlich  Einschleppungen
  der  Krankheit  veranlaßte.  Wie  im  bayerischen  Berichte  bemerkt  wird,  ist  in
den  östlichen  Grengbegirken  die  Berührung  der  beiderseitigen  Bevölkerungen  so  vielfach,  daß
man  sich  nicht  wundern  darf,  wenn  manchmal  auch  innerhalb  der  Grengen  des  Deutschen
Reiches  Blatternerkrankungen  bald  vereinzelt,  bald  in  größerer  Zahl  beobachtet  werden.

Innerhalb  Preußens  wurde  u.  a.  im  schleswigschen  Kreise  Tondern  die  Impfung
wegen  des  Auftretens  der  Blattern  schon  im  Februar  und  März  vollgogen.

Die  Näumlichkeiten,  in  welchen  die  JImpfungen  vorgenommen  wurden,  waren
im  Allgemeinen  dieselben  wie  in  den  Vorjahren.  Besondere  vom  eigentlichen  Impfraum
  getrennte  Wartezimmer  standen,  wie  u.  a.  aus  einzelnen  Gegenden  Preußens
und  aus  Sachsen  mitgetheilt  wird,  nicht  immer  zur  Verfügung.  Hier  und  da  wurden
die  Zimmer  während  der  Pausen  des  Impfgeschäftes  mit  Karbolsäurelösung  besprengt.
Als  seltsames  Vorkommniß  sei  erwähnt,  daß  in  einem  Königl.  sächsischen  Medizinal-Bezirke
  das  Mitbringen  von  Hunden  zu  den  Impfterminen  üblich  geworden  war,  so

*)  Val.  Münch.  med.  Wochenschrift  1889.  Nr.  10  und  11.