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B. Besondere Mittheilungen.
Den Begleitschreiben der eingelnen Regierungen zu den Impfübersichten ist hauptsächlich
Folgendes über die Ausführung des Impfgeschäftes und über wichtige Vorkommnisse
bei demselben zu entnehmen.
Dauer des Impfgeschäftes. Mit wenigen Ausnahmen wurde das Impfgeschäft
während der gesetzlich bestimmten Zeit ausgeführt, wenn nicht herrschende Infektionskrankheiten
eine Abweichung nöthig machten. Aus letzterem Grunde konnte es im
preußischen Kreise Halberstadt und in Niederrad (Kr. Frankfurt a. M.) erst gegen Ende
November beendigt werden. In der Stadt Nheine (Kr. Steinfurt) wurde es überhaupt
erst in den Monaten September bis Dezember ausgeführk, wofür als Grund das
angebliche Vorkommen übler Erscheinungen bei den Impfungen im Sommer in
benachbarten Gemeinden angeführt wurde. Für den Reg.-Beg. Marienwerder ordnete
der Regierungspräsident unter dem 17. Juni 1889 an, daß vor Eintritt der heißesten
Jahreszeit das Impfgeschäft beendet sein müsse, eventl. eine Unterbrechung desselben
einzutreten habe, da die seit 1889 ausschließlich zur Anwendung kommende Kälberlymphe
durch höhere Wärmegrade leicht zersetzt und verdorben werde.
In Bayern ist die Impfung im Berichtsjahre von den Impfärzten mit gang
besonderer Schnelligkeit bewerkstelligt worden. Nachdem nämlich der Central-Impfarzt
Dr. Stumpf an einer Versuchsreihe bewiesen hatte.) daß eine gute Lymphe innerhalb
jener Zeit, welche die Impfärzte zur Durchführung der Impfung in ihren Amtsbezirken
benöthigten, eine merkliche Abschwächung nicht erfahre, weshalb eine einmalige Versorgung
eines jeden Impfarztes mit seinem ganzen Bedarfe den Zweck vollkommen
erfülle, waren die Impfärzte mit großem Eifer darauf bedacht, die Impfung in ihren
Amtsbezirken möglichst zu beschleunigen, um nicht gegen das Ende der Impfung, also
bei den späteren und letzten Impfterminen eine Abschwächung der Erfolge zu erfahren.
In diesem Bestreben haben viele Impfärzte die Impfung in ihren Bezirken in der
erstamlich kurzen Zeit von wenigen Tagen abgemacht; ja selbst in großen Bezirken
nahm die Durchführung der Maßregel nicht mehr als 2—3 Wochen in Anspruch.
Im Großherzogth. Baden wurde in größeren Begirken mit Städten von über
3000 Seelen während der Sommermonate eine Pause gemacht und die JImpfung dann
bis Ende September oder Anfang Oktober fortgesetzt. Solcher Begirke waren es 20.
Zu anßerordentlichen Impfungen im Laufe des Berichtsjahres kam es, soweit
Nachrichten hierüber vorliegen, namentlich in Bayern, da die an der ÖOstgrenze des
Landes, besonders in Böhmen, recht heftig herrschende Pockenepidemie wiederholentlich Einschleppungen
der Krankheit veranlaßte. Wie im bayerischen Berichte bemerkt wird, ist in
den östlichen Grengbegirken die Berührung der beiderseitigen Bevölkerungen so vielfach, daß
man sich nicht wundern darf, wenn manchmal auch innerhalb der Grengen des Deutschen
Reiches Blatternerkrankungen bald vereinzelt, bald in größerer Zahl beobachtet werden.
Innerhalb Preußens wurde u. a. im schleswigschen Kreise Tondern die Impfung
wegen des Auftretens der Blattern schon im Februar und März vollgogen.
Die Näumlichkeiten, in welchen die JImpfungen vorgenommen wurden, waren
im Allgemeinen dieselben wie in den Vorjahren. Besondere vom eigentlichen Impfraum
getrennte Wartezimmer standen, wie u. a. aus einzelnen Gegenden Preußens
und aus Sachsen mitgetheilt wird, nicht immer zur Verfügung. Hier und da wurden
die Zimmer während der Pausen des Impfgeschäftes mit Karbolsäurelösung besprengt.
Als seltsames Vorkommniß sei erwähnt, daß in einem Königl. sächsischen Medizinal-Bezirke
das Mitbringen von Hunden zu den Impfterminen üblich geworden war, so
*) Val. Münch. med. Wochenschrift 1889. Nr. 10 und 11.