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1) zur Bestreitung des Mehraufwands für das Postgebäude in Stuttgart, zwischen
der Schloß= und Fürstenstraße,
2) zur Deckung des bei der baulichen Einrichtung des zweiten Posthauses in Stuttgart
nöthig gewordenen Mehraufwands,
3) für den Ankauf eines Posthauses in Gmünd und dessen bauliche Einrichtung,
und
4) für die käufliche Erwerbung eines Posthauses in Laupheim wird die Summe von
152,000 —¾ (Einhundert zwei und fünfzig Tausend Mark) bestimmt.
Dieselbe ist den für den Bau von Eisenbahnen in dem Finanzjahr 1876/77
verwilligten Mitteln zu entnehmen.
Unsere Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und der Finanzen sind mit
der Vollziehung des gegenwärtigen Gesetzes beauftragt.
Gegeben Stuttgart, den 23. Mai 1876.
Karl.
Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten:
Mittnacht.
Der Finanz-Minister:
Renner.